Die Übermittlung von Daten in Drittländer bedarf besonderer Sorgfalt. Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet.

Mit dem Schrems-II-Urteil platzte der handwerkliche Pfusch der EU-Kommission und die USA gelten nun von einem Tag auf den anderen nicht mehr als Drittland mit akzeptablem Datenschutzniveau. Dummerweise ist die Welt der IT durchsetzt mit amerikanischen Anbietern. Alles muss auf den Prüfstand. Der LfDI des Landes Rheinland-Pfalz hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, mit der die Bewertung systematisch durchgeführt werden kann. Diese Arbeitshilfe ist natürlich nicht nur zur Beseitigung der Scherben und für die USA gegeignet, sondern kann und soll generell eingesetzt werden.

nach oben