Datenschutzbeauftragte (DSB) sind gemäß §37 Abs. 6 DS-GVO natürliche Personen, die entweder beim Verantwortlichen beschäftigt oder mittels eines Dienstleistungsvertrags gebunden sind.

Ich biete solche Dienstleistungsverträge an. Gegenüber einem fest angestellten Beauftragten hat das für Sie als Unternehmer diverse Vorteile:

  • Interne Beschäftigte können zwar per Lehrgang qualifiziert werden, haben aber meist keinerlei Erfahrung in diesem Umfeld. Die Lernkufve ist flach, während ein externer DSB gleich in die Vollen gehen kann.
  • Weil in kleinen und mittleren Unternehmen meist keine Vollzeittätigkeit ist, ergibt sich ein Interessenkonflikt. In seiner Rolle als DSB ist der Mitarbeiter nicht weisungsgebunden und berichtet direkt dem Vorstand. Gleichzeitig sind aber andere, natürlich ebenfalls wichtige Aufgaben zu erfüllen. Hier droht die Gefahr, dass die Aufgaben des DSB zugunsten des Tagesgeschäfts vernachlässigt werden. Oder umgekehrt. Ich fokussiere mich hingegen ausschließlich auf die Rolle des DSB.
  • Ich kenne Ihre Firma zunächst nicht. Was nach einem Nachteil klingt, ist ein Vorteil: Ich bin nicht betriebsblind und kann eine neutrale Position einnehmen.
  • Sie haben weder Kosten, noch Ausfallzeiten wegen der Ausbildung Ihres DSB.
  • Gehen wir einmal vom Schlimmsten aus: Sie müssen sich von Ihrem internen DSB trennen. Ein interner DSB hat allerdings einen erweiterten Kündigungsschutz. Eine Neubenennung ist aufwändig und im Streitfall auch mit Kosten verbunden. Das Dienstverhältnis zu einem externen DSB kann jedoch recht einfach aufgelöst werden.
  • Nicht zuletzt vermeiden Sie durch die Bestellung eines externen DSB Interessenkonflikte. Denn bestimmte Mitarbeitergruppen dürfen das Amt nicht ausüben, z.B. Mitglieder der Geschäftsführung, aber auch andere Leitungsfunktionen. Wenn Sie hier einen Fehler machen, ist die Bestellung unwirksam, d.h. formal haben Sie keinen DSB. Mit einem externen DSB besteht dieses Risiko nicht.
  • Buchungstechnisch sind die Kosten eines externen DSB Fremdleistungen. Es entsteht neben der Verbuchung der Rechnungen kein Aufwand für die Nebenkosten eines Arbeitnehmers, Anmeldung bei der Sozialversicherung etc. Außerdem entfällt die Gehaltszahlung im Urlaub oder im Krankheitsfall - sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung.
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