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Pauschal lässt sich das nicht sagen. Zunächst entsteht ein Aufwand, um das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Standardverfahren, das schnell durchgeführt werden kann. Allerdings gibt es auch Sonderfälle, die den Aufwand erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn Sie Daten verarbeiten, die zu den im Gesetz erwähnten "besonderen Kategorien" gehören. Das sind zum Beispiel Gesundheitsdaten.

Neben der Dokumentation müssen Abstimmungs- und Meldeprozesse in Ihrem Unternehmen implementiert werden. Hier müssen also zunächst mit den verschiedenen Stakeholdern (IT, Personalabteilung, Rechtsabteilung) Gespräche geführt und Sachverhalte dokumentiert werden.

Ist das geschafft, geht das System in den Routinebetrieb über. Hier sind eingehende Anfragen zu bearbeiten, was nach verschiedenen Kriterien pauschal abgegolten wird.

Regelmäßig sind die betroffenen Mitabeiter zu schulen. Diese Kosten hängen von der Betriebsgröße ab.

Zu guter Letzt muss das System weiterentwickelt werden.

  • Konsequenzen aus datenschutzrelevanten Vorfällen ziehen.
  • Neue Systeme/Verfahren bewerten und dokumentieren.

Sie sehen, das alles ist insgesamt ein eigenes Sachgebiet, das man nicht so einfach nebenher erledigt. Mit meiner Unterstützung hält sich der Aufwand jedoch in Grenzen.

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