Datenschutzbeauftragte (DSB) sind gemäß §37 Abs. 6 DS-GVO natürliche Personen, die entweder beim Verantwortlichen beschäftigt oder mittels eines Dienstleistungsvertrags gebunden sind.

Ich biete solche Dienstleistungsverträge an. Gegenüber einem fest angestellten Beauftragten hat das für Sie als Unternehmer diverse Vorteile: