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Ich unterstütze lizensierte Funkamateure bei der Abfassung Ihrer Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage ("Selbsterklärung") gemäß §9 BEMV.

Einen Lageplan/ein Kataster müssen Sie natürlich selbst beisteuern. Bei der Erstellung der Unterlagen unterstütze ich Sie bei

  • Zeichnungen
  • Berechnungen
  • Messungen, soweit Berechnungen nicht möglich sind

Bitte beachten Sie, dass eine Standortbescheinigung gemäß §8 meine technischen Möglichkeiten übersteigt. Es ist in Ihrem Interesse, die Selbsterklärung möglichst frühzeitig abzugeben. Denn durch den 5G-Netzausbau nimmt die Dichte der Standorte der Mobilfunkrepeater zu. Dadurch steigt das Risiko, dass Sie statt der Selbsterklärung eine Standortbescheinigung benötigen. 

Eine Standortbescheinigung erfordert jedoch umfangreiche Ingenieurleistungen unter Berücksichtigung des vorhandenen 5G-Standorts. Dies ist mit Amateurmitteln kaum machbar.

Deshalb ist es wichtig, vor dem Ausbau der 5G-Infrastruktur die Selbsterklärung eingereicht zu haben. In diesem Fall muss dann der Mobilfunkbetreiber Ihre Anlage in seiner Standortbescheinigung berücksichtigen. Was für ihn keine Schwierigkeit bedeutet - Ingenieurleistung und Meßmittel sind reichlich vorhanden.

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